Rahmenempfehlungen für Betreiber*innen von Schießstätten

Wir unterstützen Betreiber*innen von Schießstätten durch fachlich abgestimmte Rahmenempfehlungen zu zentralen Fragen der Schießstandsicherheit mit dem Ziel, den Grundsatz der Sicherheit gemäß Pkt. 1.2.1 SSRL verlässlich zu erfüllen.

Hier erfahren Sie, welche baulichen Ausführungen, Materialien und Materialkombinationen sowie Konstruktionsweisen für einen sicheren und regelkonformen Betrieb Ihrer Schießstätte geeignet sind. 

Unsere Leitlinien (Guidelines) bilden den Konsens erfahrener Sachverständiger ab und geben Ihnen eine klare Orientierung für die Einhaltung organisatorischer und technischer Mindeststandards.

Guideline #1 Konkretisierung Pkt. 2.5.3 Begriff "Weichholz" 

Die Schießstandrichtlinie fordert im Punkt 2.5.3 "Weichholz" als Verschalungsmaterial für die dem Schützenstand zugekehrten Flächen aus harten Baustoffen.

 

Bei der Einteilung von Holzklassen entsprechend der Holzhärte handelt es sich genauer gesagt um die Betrachtung der Druckfestigkeit, also der Fähigkeit des Holzes, einer auf einer definierten Fläche einwirkenden Kraft einen möglichst hohen Widerstand entgegenzusetzen. Als weiche Hölzer gelten Holzarten mit Brinellhärte bis 20 N/mm2!

 

Somit erfüllen nachfolgend aufgeführte Holzraten die normativen Anforderungen:

Fichte (12-14), Kiefer (17-19), Douglasie (19) und Lärche (20)

 

Anmerkung:
Je nach Region, in denen die Bäume gewachsen sind und je nach klimatischen Bedingungen haben viele Holzarten eine mehr oder
weniger große Spreizung der jeweiligen Brinellhärte.

Guideline #2 Richtwerte zu Materialstärken von hochfesten Stählen als Sicherheitsbauten

Die Widerstandsfähigkeit von Stählen gegen Beschuss mit Feuerwaffen ist massiv abhängig von der Geschossart sowie der Nennhärte / Kerbschlagarbeit.

 

  • Grundsätzlich empfehlen wir für den Einsatz als Sicherheitsbauten hochlegierte Stähle mit Nennhärten von 450 - 550 HBW. 
  • Für reine Kleinkaliberanlagen bis 200 J gelten 4 mm als praxisbewährt und bieten ausreichend Reserven im Nahbereich.
  • Für reine Kurzwaffenanlagen bis 1.000 J und der ausschließlichen Verwendung von Mantelgeschossen gelten 6 mm als praxisbewährt.
  • Für eine Auslegung / Zulassung bis 1.500 J werden 8 mm empfohlen.
  • Für eine Auslegung / Zulassung bis 7.000 J werden 10 mm empfohlen.
  • Wird die Verwendung bleifreier Solidgeschosse erwogen sind +2 mm gegenüber der Materialstäke von Mantelgeschosse vorzusehen.

 

Diese Werte sind technische Erfahrungs- und Praxisrichtwerte, keine normierten Beschussklassen. 

Guideline #3 Konkretisierung Pkt. 2.3.4-5 Brüstung auf LW- & KW-Ständen

tbd

Guideline #4 Konkretisierung Pkt. 2.3.2 Seitliche Abstände der Schützenpositionen

tbd