Diese Guideline fasst die Anforderungen der Schießstandrichtlinie hinsichtlich der notwendigen seitlichen Abstände der Schützenpositionen2.3.2 für geschlossene und offene Schießstände bei statischen Schießübungen zusammen und gibt unabhängig von der Schussentfernung abweichende Empfehlungen für Schießstättenbetreiber*innen.
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Ausgangslage:
Die Schießstandrichtlinie definiert in Tab. 2.2 zwar bereits Mindestmaße, sieht dann jedoch ausdrücklich Ausnahmen und differenzierende Betrachtungen – insbesondere bei Bestandsanlagen, baulichen Vorsprüngen sowie für Druckluft und das Schießen zur Belustigung – vor.
Hieraus ergibt sich, dass der Schießstandrichtlinie selbst keine starre geometrische Betrachtung, sondern eine funktionale Sicherheitsbewertung zugrunde liegt!
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Invariable Zielsetzung:
Die seitlichen Abstände der Schützenpositionen sind räumlich so abzustimmen, dass jederzeit und uneingeschränkt die Autonomie der Schütz*innen gewährleistet wird. Gleichzeitig ist jederzeit und uneingeschränkt eine übersichtliche Perspektive für die verantwortlichen Aufsichtspersonen sicherzustellen.
Die räumliche Tiefe der Schützenpositionen ist so abzustimmen, dass sowohl den Schütz*innen als auch der verantwortlichen Aufsichtsperson jederzeit eine sichere und ungehinderte Bewegung von und zur sowie in der Feuerstellung möglich ist.
Diese Maßnahmen dienen in zentraler Weise der inneren Sicherheit1.2.2
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Fachlicher Konsens:
Unter Berücksichtigung der funktionalen Zielsetzung der Schießstandrichtlinie ist im Regelfall bei der kombinierten Nutzung bestehender Schützenstände mit Kurz- und Langwaffen (DL / VL / KK / GK) für statische Disziplinen eine notwendige Breite von 1,00 m - 1,25 m je Schützenposition (Bahn) ausreichend und mit denen in der Schießstandrichtlinie kommunizierten Ausnahmen vereinbar.
Im Zusammenhang mit Neu- bzw. Umbaumaßnahmen wird jedoch empfohlen, den in der Schießstandrichtlinie hierfür jeweils festgelegten Mindestbreiten nachzukommen.
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Herleitung:
Bei der freihändigen Nutzung der Schützenposition(en) im Schützenstand mit Langwaffen (LW) steigt im Vergleich zu reinen KW-Ständen der funktionale seitliche Bewegungsbedarf durch bspw. Handhabung, Magazinwechsel, Anschlagkorrektur bzw. geringfügige Positionsanpassung.
Bei der aufgelegten Nutzung der Schützenposition(en) im Schützenstand mit Langwaffen (LW) hingegen reduziert sich wiederum der funktionale seitliche Bewegungsbedarf im Vergleich zu reinen KW-Ständen.
Im Zusammenhang mit der Nutzung der Schützenposition(en) im Schützenstand mit Vorderladerwaffen (VL) reduziert sich der funktionale seitliche Bewegungsbedarf an der Schützenposition signifikant, da raumintensive Vorbereitungshandlungen, wie bspw. Hantieren mit Ladestock, Pulvermaßen und Geschosssetzern, aufgrund gültiger Sicherheitsbestimmungen ausschließlich an separaten, dislozierten Ladebänken erfolgt. Die Schützenposition dient somit ausschließlich der Herstellung der Feuerbereitschaft, der Zielaufnahme und der Schussabgabe, was lediglich ein ergonomisches Minimum erfordert.
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