Rahmenempfehlungen für Betreiber*innen von Schießstätten

Wir unterstützen Betreiber*innen von Schießstätten durch fachlich abgestimmte Rahmenempfehlungen zu zentralen Fragen der Schießstandsicherheit mit dem Ziel, den Grundsatz der Sicherheit gemäß Pkt. 1.2.1 SSRL verlässlich zu erfüllen.

Hier erfahren Sie, welche baulichen Ausführungen, Materialien und Materialkombinationen sowie Konstruktionsweisen für einen sicheren und regelkonformen Betrieb Ihrer Schießstätte geeignet sind. 

Unsere Leitlinien (Guidelines) bilden den Konsens erfahrener Sachverständiger ab und geben Ihnen eine klare Orientierung für die Einhaltung organisatorischer und technischer Mindeststandards.

SRE-GL #1 Konkretisierung Pkt. 2.5.3 Begriff "Weichholz"

Die Schießstandrichtlinie fordert im Punkt 2.5.3 "Weichholz" als Verschalungsmaterial für die dem Schützenstand zugekehrten Flächen aus harten Baustoffen.

 

Bei der Einteilung von Holzklassen entsprechend der Holzhärte handelt es sich genauer gesagt um die Betrachtung der Druckfestigkeit, also der Fähigkeit des Holzes, einer auf einer definierten Fläche einwirkenden Kraft einen möglichst hohen Widerstand entgegenzusetzen. Als weiche Hölzer gelten Holzarten mit Brinellhärte bis 20 N/mm2. Somit erfüllen nachfolgend aufgeführte Holzraten die normativen Anforderungen:

 

Fichte (12-14), Kiefer (17-19), Douglasie (19) und Lärche (20)

 

Anmerkung:
Je nach Region, in denen die Bäume gewachsen sind und je nach klimatischen Bedingungen haben viele Holzarten eine mehr oder
weniger große Spreizung der jeweiligen Brinellhärte.

SRE-GL #2 Richtwerte zu Materialstärken von hochfesten Stählen als Sicherheitsbauten

Die Widerstandsfähigkeit von Stählen gegen Beschuss mit Feuerwaffen ist massiv abhängig von der Geschossart sowie der Nennhärte / Kerbschlagarbeit.

 

  • Grundsätzlich empfehlen wir für den Einsatz als Sicherheitsbauten hochlegierte Stähle mit Nennhärten von 450 - 550 HBW. 
  • Für reine Kleinkaliberanlagen bis 200 J gelten 4 mm als praxisbewährt und bieten ausreichend Reserven im Nahbereich.
  • Für reine Kurzwaffenanlagen bis 1.000 J und der ausschließlichen Verwendung von Mantelgeschossen gelten 6 mm als praxisbewährt.
  • Für eine Auslegung / Zulassung bis 1.500 J werden 8 mm empfohlen.
  • Für eine Auslegung / Zulassung bis 7.000 J werden 10 mm empfohlen.
  • Wird die Verwendung bleifreier Solidgeschosse erwogen sind +2 mm gegenüber der Materialstäke von Mantelgeschosse vorzusehen.

 

Diese Werte sind technische Erfahrungs- und Praxisrichtwerte, keine normierten Beschussklassen. 

SRE-GL #3 Konkretisierung Pkt. 2.3.4-5 Brüstung auf LW- & KW-Ständen

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SRE-GL #4 abweichende Empfehlung zu seitliche Abständen der Schützenpositionen

Diese Guideline fasst die Anforderungen der Schießstandrichtlinie hinsichtlich der notwendigen seitlichen Abstände der Schützenpositionen2.3.2 für geschlossene und offene Schießstände bei statischen Schießübungen zusammen und gibt unabhängig von der Schussentfernung abweichende Empfehlungen für Schießstättenbetreiber*innen.

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Ausgangslage:

Die Schießstandrichtlinie definiert in Tab. 2.2 zwar bereits Mindestmaße, sieht dann jedoch ausdrücklich Ausnahmen und differenzierende Betrachtungen – insbesondere bei Bestandsanlagen, baulichen Vorsprüngen sowie für Druckluft und das Schießen zur Belustigung – vor. 

Hieraus ergibt sich, dass der Schießstandrichtlinie selbst keine starre geometrische Betrachtung, sondern eine funktionale Sicherheitsbewertung zugrunde liegt!

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Invariable Zielsetzung:

Die seitlichen Abstände der Schützenpositionen sind räumlich so abzustimmen, dass jederzeit und uneingeschränkt die Autonomie der Schütz*innen gewährleistet wird. Gleichzeitig ist jederzeit und uneingeschränkt eine übersichtliche Perspektive für die verantwortlichen Aufsichtspersonen sicherzustellen.

Die räumliche Tiefe der Schützenpositionen ist so abzustimmen, dass sowohl den Schütz*innen als auch der verantwortlichen Aufsichtsperson jederzeit eine sichere und ungehinderte Bewegung von und zur sowie in der Feuerstellung möglich ist.

Diese Maßnahmen dienen in zentraler Weise der inneren Sicherheit1.2.2

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Fachlicher Konsens:

Unter Berücksichtigung der funktionalen Zielsetzung der Schießstandrichtlinie ist im Regelfall bei der kombinierten Nutzung bestehender Schützenstände mit Kurz- und Langwaffen (DL / VL / KK / GK) für statische Disziplinen eine notwendige Breite von 1,00 m 1,25 m je Schützenposition (Bahn) ausreichend und mit denen in der Schießstandrichtlinie kommunizierten Ausnahmen vereinbar.

Im Zusammenhang mit Neu- bzw. Umbaumaßnahmen wird jedoch empfohlen, den in der Schießstandrichtlinie hierfür jeweils festgelegten Mindestbreiten nachzukommen.

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Herleitung:

Bei der freihändigen Nutzung der Schützenposition(en) im Schützenstand mit Langwaffen (LW) steigt im Vergleich zu reinen KW-Ständen der funktionale seitliche Bewegungsbedarf durch bspw. Handhabung, Magazinwechsel, Anschlagkorrektur bzw. geringfügige Positionsanpassung.

Bei der aufgelegten Nutzung der Schützenposition(en) im Schützenstand mit Langwaffen (LW) hingegen reduziert sich wiederum der funktionale seitliche Bewegungsbedarf im Vergleich zu reinen KW-Ständen.

Im Zusammenhang mit der Nutzung der Schützenposition(en) im Schützenstand mit Vorderladerwaffen (VL) reduziert sich der funktionale seitliche Bewegungsbedarf an der Schützenposition signifikant, da raumintensive Vorbereitungshandlungen, wie bspw. Hantieren mit Ladestock, Pulvermaßen und Geschosssetzern, aufgrund gültiger Sicherheitsbestimmungen ausschließlich an separaten, dislozierten Ladebänken erfolgt. Die Schützenposition dient somit ausschließlich der Herstellung der Feuerbereitschaft, der Zielaufnahme und der Schussabgabe, was lediglich ein ergonomisches Minimum erfordert.

SRE-GL #5 Konkretisierung Pkt. 9.5.1.2 Sicherheitsbauten Kipphasen-Anlagen

Diese Guideline konkretisiert die Anforderungen der Schießstandrichtlinie hinsichtlich der Notwendigkeit von Schrotfangvorrichtungen und Fangdächern gem. SSRL 9.5.1.2 für separat errichtet und betriebene Kipphasen-Anlagen, welche in unmittelbar räumlichem und funktionalem Zusammenhang zu Wurfscheibenanlagen betrieben werden, sowie weitestgehende überlagernde Schroteinfallbereiche besitzen.

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Normative Ausgangssituation:

Sofern Kipphasen-Anlagen in Wurfscheibenschießanlagen integriert und dadurch der Gefahrenbereich nicht verändert wird, sind Sicherheitsbauten, wie Seiten-, Höhensicherungen, nicht erforderlich. Schrotfangvorrichtungen sind dennoch und in jedem Fall und über die gesamte Schneisenbreite, weiterhin ein Fangdach zur Vermeidung schädlicher Bodenveränderungen vorzuschreiben und bei Altanlagen nachzurüsten.  

Werden Kipphasen-Anlagen hingegen in offene Schießstände für Einzelgeschosse integriert sind Schrotfangvorrichtungen und Fangdach lediglich notwendig, sofern sich die Kipphasen-Anlage auf sog. Zwischenentfernung befindet. Befindet sich die bewegte Zieldarstellung vor dem regulärem Geschossfangsystem ist lediglich eine geeignete Höhen- und Laufschienensicherung vorzusehen.

 

Hieraus wird deutlich, dass die in der Schießstandrichtlinie vorgesehenen baulichen Maßnahmen nicht ausschließlich der Gefahrenabwehr, sondern insbesondere der Vermeidung schädlicher Bodenveränderungen durch den Schroteintrag dienen!

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Fachlicher Konsens:

Bei einzelnstehenden Kipphasenanlagen, die in unmittelbarem räumlichem und betrieblichem Zusammenhang mit Wurfscheibenanlagen errichtet sind, kann auf ein separates Fangdach verzichtet werden, sofern durch eine standortbezogene Betrachtung festgestellt wird, dass der für die Kipphasenanlage relevante Schroteinfallbereich, mit dem durch die Wurfscheibenanlage bereits erfassten Schroteinfallbereich weitestgehend übereinstimmt.

Im Zusammenhang mit Neu- bzw. Umbaumaßnahmen wird jedoch empfohlen, der in der Schießstandrichtlinie hierfür vorgesehenen baulichen Ausführung nachzukommen. Diese tragen dazu bei, Umweltbelange der Jagd und des Schießsports zukunftsorientiert und angemessen zu berücksichtigen und eine nachhaltige sowie fachgerechte Entsorgung zu ermöglichen.

Konstruktionshinweise für Betreiber*innen von Schießstätten

Zusätzlich unterstützen wir Schießstättenbetreiber*innen mit klar strukturierten, praxisnah aufbereiteten Informationen zu wesentlichen Fragestellungen der Schießstandsicherheit. Diese beruhen auf dem Konsens erfahrener Schießstandsachverständiger und bieten eine belastbare fachliche Grundlage für die Auswahl unter Berücksichtigung Ihres individuellen Schießvorhabens.

Unsere Leistungsübersichten (Scorecads) veranschaulichen beispielsweise das Eignungsspektrum unterschiedlicher Geschossfangsysteme. Weiterhin finden Sie in diesem Abschnitt fundierte Hinweise zu geeigneten baulichen Ausführungen bzw. zu bewährten Konstruktionsprinzipien (Design Remarks) für die regelkonforme Erhaltung Ihrer Schießstätte. 

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